JudikaturOGH

RS0018375 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2022

Rücktrittserklärung und Nachfristsetzung müssen insofern eine Einheit bilden, als der Gläubiger dem säumigen Schuldner bei der Einräumung einer letzten Chance zur Vertragserfüllung auch die anderenfalls drohende Vertragsauflösung anzeigen muss.

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