§ 367 Abs 2 EO setzt für seinen Bereich, abweichend von § 8 EO, die Zug-um-Zug-Leistung der Vorleistung gleich.
Rückverweise
…2 EO für seinen Bereich – dem Vorhandensein einer Verpflichtung im Exekutionstitel zur Abgabe einer Willenserklärung – die Zug um Zug Leistung der Vorleistung gleichsetzt ( RS0000269 ; Heller/Berger/Stix, Exekutionsordnung 2617), das Gesetz hier also – ohne Unterscheidung – Vorausleistung der Gegenleistung verlangt (1 Ob 241/50 = JBl …