JudikaturOGH

RS0013163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 1998

Fehlt die Übereinstimmung der Mitmieter hinsichtlich eines Antrages in der Angelegenheit des Hauptmietzinses nach § 37 Abs 1 8 MRG, so ist nach den Regeln über die Gemeinschaft nach § 825 ABGB vorzugehen.

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