Fehlt die Übereinstimmung der Mitmieter hinsichtlich eines Antrages in der Angelegenheit des Hauptmietzinses nach § 37 Abs 1 8 MRG, so ist nach den Regeln über die Gemeinschaft nach § 825 ABGB vorzugehen.
…RIS-Justiz RS0113589; RS0013160 [T4, T14]; vgl auch RS0101118 [T9]). Ein solcher Antrag muss daher von allen Mitmietern getragen sein (RIS-Justiz RS0110736; RS0013161; RS0013162; RS0013163 [T5]). Der bloße Umstand, dass ein am Verfahren nicht beteiligter Mitmieter kein Interesse mehr an der Verfolgung seiner Ansprüche haben mag, genügt nicht (vgl 5…
Rückverweise