JudikaturOGH

RS0080556 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2004

Um Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles zu bewirken, muß sich das Wissen und Wollen des Schädigers zumindest bedingt auch auf die Schadensfolgen erstrecken.

Rückverweise