RS0003908 – OGH Rechtssatz
Das von der Rechtsprechung als Merkmal des "rechtlichen Zusammenhanges" herausgearbeitete Kriterium des "einheitlichen Vertrages" bzw des "einheitlichen Rechtsverhältnisses" wird durch den Bestand eines Dienstverhältnisses allein nicht immer verwirklicht. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass ein Dienstverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist.