RS0003873 – OGH Rechtssatz
Der erkennende Senat teilt die Auffassung Krejci's und Spielbüchler's, dass es der Schutzzweck des § 293 EO erfordert, den Begriff des rechtlichen Zusammenhanges im Sinne dieser Gesetzesstelle eng auszulegen, sodass nur solche Gegenforderungen des Durchführungsgesetzes unter Außerachtlassung des Pfändungsschutzes aufrechenbar sind, die einen unmittelbaren und engen Sachbezug zum Entgeltanspruch haben.