Die Ausschlußfrist des § 6 DHG beginnt erst dann, wenn der Schade wirklich entsteht oder doch mit Sicherheit voraussehbar ist.
…erhoben werden können, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist des § 6 DHG ist eine Ausschluss- bzw Verfallsfrist (vgl 8 ObA 78/02g; RS0055081). Die Aussage des Obersten Gerichtshofs in der von der Klägerin ins Treffen geführten Entscheidung bezog sich ausschließlich auf das (alte) System des DHG. Daraus kann…
…die Verfallsfrist des § 6 DHG zu laufen begonnen. Reicht doch für den Beginn der Verfallsfrist bereits die sichere Vorhersehbarkeit des Schadenseintrittes (vgl RIS-Justiz RS0055081). Es genügt nach ständiger Judikatur schon die Möglichkeit der Schadensermittlung. Entscheidend ist also nicht, ob dem Geschädigten alle für das Entstehen des Anspruches maßgebenden Tatbestände…
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