Allfällige Nichtigkeiten, die in einer Hauptverhandlung unterliefen (hier: Fehlen eines Verteidigers im schöffengerichtlichen Verfahren) werden durch eine Neudurchführung der Hauptverhandlung gemäß § 276a StPO obsolet.
…Vorsitzenden vom 21. August 2024 ON 1.56) wäre demnach obsolet ( Danek/Mann , WK-StPO § 276a Rz 11; RIS Justiz RS0099033). [6] Im Übrigen war der Sachverständige in der Hauptverhandlung am 6. Mai 2024 bis zum Schluss der Verhandlung (§ 257 StPO) anwesend…
…276a StPO neu durchgeführt wurde, weshalb jene vom 8. Juli 2021 rechtlich bedeutungslos ist (vgl ON 56 S 2; RIS Justiz RS0099033; Danek/Mann , WK StPO § 276a Rz 11). [6] Die Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) behauptet betreffend die Feststellungen zur subjektiven Tatseite…
…StPO) – in der im Übrigen allfällige Nichtigkeiten, die sich in Zusammenhang mit der ursprünglich durchgeführten Hauptverhandlung ergeben haben könnten, obsolet geworden sind ( RIS Justiz RS0099033 ) – der Gerichtshof nicht gehörig besetzt gewesen sei, nicht alle Richter der ganzen Verhandlung beigewohnt hätten oder sich ein ausgeschlossener Richter an der Entscheidung beteiligt…
…neu durchgeführt wurde, weshalb jene vom 13. November 2019 rechtlich bedeutungslos ist (vgl ON 133 S 2 und 4; RIS Justiz RS0099033; Danek/Mann , WK StPO § 276a Rz 11). [7] Im Übrigen liegt Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 3…
…Hauptverhandlung gemäß § 276a StPO am 15. Jänner 2015 obsolet wäre ( Danek , WK StPO § 276a Rz 11, RIS Justiz RS0099033, RS0099030). Überdies verfügte die Rechtsanwalts-anwärterin wie sich der Oberste Gerichtshof duch Einsicht in die Auskunft der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 5. Mai 2015…
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