Berufungsverfahren gegen A* B* wegen Körperverletzung und Nötigung—OLG Graz Entscheidung
10Bs44/25h16. Juli 2025
…pro reo“ (nur) bedeutet, dass bei wertender Betrachtung aller Beweise in ihrer Gesamtheit Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht bestehen dürfen (RIS-Justiz RS0098532). Hingegen sagt er nichts darüber aus, wie sich das Gericht seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten zu verschaffen habe, noch darüber, unter welchen Voraussetzungen…