6Ob257/12f—OGH Entscheidung
31. Januar 2013
…gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (RIS Justiz RS0044358). Ob ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung eine Auslegungsfrage (vgl RIS Justiz RS0017113, RS0017145, RS0017137). Im vorliegenden Fall sollte die Vereinbarung, auf die sich die Revisionswerberin stützt, nur die Beziehungen der Vertragsteile untereinander, nicht aber jene zur Beklagten…