RS0019180 – OGH Rechtssatz
Erlangt ein "Wagenmeister" durch die Übergabe des Wagens und der Wagenschlüssel die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Personenkraftwagen und ist dem Gast die Möglichkeit genommen, selbst für Diebstahlssicherung oder gegen Beschädigung Vorsorge zu treffen, liegt bezüglich des Personenkraftwagens und seines Inhaltes eine Verwahrungspflicht zumindest als selbständige Nebenpflicht vor.