Ein erst im Wertungsvorgang unterlaufener Irrtum ist keine Aktenwidrigkeit, es sei denn, daß die Grundlage der Schlußfolgerungen selbst aktenwidrig ist und mit ihrem Wegfall den darauf bauenden Schlüssen der Boden entzogen wäre.
…Zugrundelegung und Wiedergabe durch das Rechtsmittelgericht andererseits verwirklicht (RS0043397 [T2]; RS0043284). Demgegenüber können Wertungsvorgänge und (rechtliche) Schlussfolgerungen des Gerichts von vornherein keine Aktenwidrigkeit begründen (RS0043277; RS0007251; RS0043203 [T5]; RS0043347 [T21]; RS0043324 [T13]; RS0043256 [T1]). Dazu gehört aber auch die Auslegung des Prozessvortrags der Parteien. [25] Die Auslegung von Prozessvorbringen ist überdies…
…als erwiesen angenommen oder bestimmte Feststellungen nicht getroffen werden können, fallen in das Gebiet der Beweiswürdigung ( RS0043347 ; RS0043298 ; RS0043256 ; RS0043277 ; RS0043397 ; RS0043203 ; RS0043189; RS0043421 ; RS0043324 ; RS0007251 ). Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, weil die Vorinstanzen Schlussfolgerungen aus dem Sachverständigengutachten gezogen haben. [2] 2. Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im…
Rückverweise