RS0008343 – OGH Rechtssatz
Die gemäß § 177 AußStrG auf Antrag des Erben ergangene Verbücherungsanordnung des Abhandlungsgerichtes ist ein Grundbuchsbeschluß, für dessen Anfechtbarkeit die Bestimmungen der §§ 122 ff GBG maßgebend sind.
…von Bestandrechten und ist damit nicht einschlägig. Aus der Judikatur zur möglichen Berücksichtigung des „Schattenwerts“ einer Mietwohnung im Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG lässt sich für den Kläger ebenfalls nichts gewinnen, weil eine solche nur im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Ausgleichszahlung bei Zuweisung der…
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