RS0010503 – OGH Rechtssatz
Eine baubehördliche Genehmigung (zur Grundstücksvertiefung) ist nicht als Genehmigung im Sinne des § 364 a ABGB anzusehen und schließt die Rechtswidrigkeit der Schädigung des Nachbarn nicht aus, denn die privatrechtlichen Beziehungen werden von ihr nicht geregelt.