JudikaturOGH

RS0032780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2020

Liegt eine Zession vor, ist die Forderung aus dem Vermögen des Zedenten ausgeschieden und Bestandteil des Vermögens des Übernehmers geworden; der Zedent ist daher nicht mehr berechtigt, den Schuldner im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen.

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