Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst die Bindungswirkung nicht aus. Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage könnte daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden.
…RS0130586). [30] Für Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte gilt wie für Bescheide der Verwaltungsbehörden, aber auch wie für Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl RS0041357 [T1]; RS0041331 [T5]; RS0041180; RS0039843 [T21, T23]; RS0042554; RS0041178; RS0127052 [T1]), dass das Ausmaß der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Erkenntnisses grundsätzlich durch den Spruch bestimmt wird; die Beurteilung von bloßen…
…Vorfrage in den Entscheidungsgründen des Vorprozesses löst demgegenüber keine Bindungswirkung aus und erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts (RIS-Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342). Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RIS-Justiz RS0043259; RS0041357). 2.1 Die Nutzung des dem Wohnungseigentum der…
…vgl 4 Ob 252/03t = RZ 2004/30). Nicht einmal die Beurteilung einer - für die Entscheidung präjudiziellen - Vorfrage erwächst in Rechtskraft (RIS Justiz RS0042554; RS0041342; RS0041180); um so weniger können Erwägungen Bindungswirkung entfalten, die für die Entscheidung im Vorprozess nicht einmal präjudiziell waren. 3.4. Ein konkretes Vorbringen, dass und aus welchen…
…105). 2.3 Eine Bindungswirkung besteht darüber hinaus nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19] ua; Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 3; Kodek / Mayr , Zivilprozessrecht 2 Rz 921). „Entscheidungsharmonie…
…Nach ständiger Rechtsprechung besteht eine Bindungswirkung nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342) oder – wie hier von der Beklagten gewünscht – an die dort getroffenen Feststellungen (RIS Justiz RS0041285; RS0118570). Die Berufung der Beklagten auf die…
…Zwischenantrages auf Feststellung möglich (zuletzt OGH 11. 11. 1998, 9 ObA 295/98g mwN; OGH 24. 9. 1998, 6 Ob 211/98 mwN = RIS-Justiz RS0041180; OGH 8. 10. 1996, 5 Ob 2267/96 = RIS-Justiz RS0039128). Bestehe aber keine Bindung an die Begründung einer Vorentscheidung, nämlich im vorliegenden Fall die…
…keine Bindungswirkung (siehe nur die Nachweise der jüngeren Judikatur bei Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 11; weiters RIS Justiz RS0041178, RS0041180, RS0127052 ua). Andererseits wurde im Vorprozess nur über „auf der Sache haftende Lasten“ im Sinne des § 508 Satz 2 ABGB…
…der Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens schon deshalb nicht entgegengehalten werden, weil die nun strittige Frage der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht dort nur vorfrageweise beurteilt wurde (RIS-Justiz RS0041180). Im Übrigen hat schon das Rekursgericht zutreffend ausgeführt, dass die Frage, ob die Betroffene bei Erteilung der Vorsorgevollmacht noch geschäftsfähig war, im fortgesetzten Verfahren zu…
… Nach der höchstgerichtlichen Recht sprechung besteht eine Bindungswirkung nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine dort beurteilte Vorfrage (RS0042554; RS0041180; RS0041342; RS0041567 [T8]). Bindungswirkung im Sinn der Präjudizialität der rechtskräftigen Entscheidung im Vorprozess ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskräftig entschiedene Anspruch eine…
…als „Leihvertrag auf Lebenszeit“ äußert für das vorliegende Räumungsverfahren keine Bindungswirkung, weil sie nicht den Hauptgegenstand des Vorverfahrens bildete (RIS-Justiz RS0042554; RS0041342; RS0041180). 2. Die Beurteilung der Konkludenz von Willenserklärungen im Einzelfall stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar (RIS-Justiz RS0043253 [insb T1…
…der höchstgerichtlichen Rechtsprechung besteht eine Bindungswirkung nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342). Bindungswirkung im Sinn der Präjudizialität der rechtskräftigen Entscheidung im Vorprozess ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskräftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage für den…
…ergangene Urteil in B ezug auf diese dort auch nur im V erhältnis zwischen einzelnen W ohnungseigentümern (vgl RS0041572; RS0108828) geklärte Vorfrag e keine Bindungswirkung (RS0041180; RS0041342; RS0042554; RS0127052). 4. Ergebnis [53] 4.1. Das Rekursgericht hat den Sachbeschluss des Erstgerichts zu Recht aufgehoben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen…
…wenig zu entnehmen wie ein darauf abzielender Zwischenantrag auf Feststellung (vgl zur Bindungswirkung der Entscheidung über die Hauptfrage, nicht aber die Vorfrage RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19]). Lediglich der durch Klageabweisung bewirkte Vermögensschaden kommt als Betrugsschaden in Betracht. Zur rechtlich bindenden Feststellung des Bestehens eines Pachtverhältnisses war der…
…Einmaligkeitswirkung im Hinblick auf die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung; ebenso wenig kann die für die verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung beurteilte Vorfrage der Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsanteile in Rechtskraft erwachsen (vgl RS0041180 [T2]). Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung im Hinblick auf den daraus hervorleuchteten Zweck der Verfügung ist kein Akt der Beweiswürdigung, sondern der rechtlichen Beurteilung. Die…
…im Vorverfahren entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RS0042554). Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage kann daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden (RS0041180). Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, worüber im Vorverfahren als Hauptfrage entschieden wurde. Maßgebend dafür ist grundsätzlich der Spruch der Entscheidung, die Gründe sind…
…ff) und Rechtsprechung (1 Ob 28/15x, 5 Ob 212/10b, 6 Ob 3/19p; RIS-Justiz RS0041342, RS0041285, RS0041188, RS0127052, RS0039843, RS0041180, RS0102102, RS0041582, RS0047398 und RS0120604) behandelt nicht die innerprozessuale Bindungswirkung des Teilurteils über das Rechnungslegungsbegehren für das Zahlungsbegehren im Verfahren über die Stufenklage (Art …
…im Vorverfahren entschiedene Hauptfrage, nicht aber für eine dort beurteilte Vorfrage (RS0042554). Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage kann daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden (RS0041180). Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, worüber im Vorverfahren als Hauptfrage entschieden wurde. Maßgebend dafür ist grundsätzlich der Spruch der Entscheidung, die Gründe sind…
…Vorfragen erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts, die es zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt (RIS Justiz RS0041342; RS0041180). Das Gericht hat in einem zweiten Prozess die in einem Vorprozess bloß als Vorfrage beurteilte Rechtsfrage entweder als Hauptsache oder wieder als Vorfrage ohne Berücksichtigung…
…in einem Verfahren, wo nicht alle Mit- und Wohnungseigentümer Parteistellung hatten, bloß als Vorfrage beurteilte, weshalb eine Bindungswirkung für dieses Verfahren ausscheidet (RIS Justiz RS0041572; RS0041180) – das ursprüngliche Zustandekommen einer Benützungsvereinbarung zu, bestreiten aber deren Überbindung auf Einzelrechtsnachfolger. 5.3. Aus den eingangs zitierten erstgerichtlichen Feststellungen geht ausreichend hervor, dass…
…überwiegende jüngere höchstgerichtliche Rechtsprechung nimmt eine Bindungswirkung nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage an (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342; RS0041310; RS0039843 ua; jüngst Kodek/Mayr , Zivilprozessrecht [2011] Rz 793). Entscheidungsharmonie allein begründet keine Bindungswirkung (RIS Justiz RS0102102), sodass im Folgeprozess keine Bindung…
…qualifizieren sind, wird im Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 3 WGG ja nur als Vorfrage und damit nicht bindend beurteilt (RS0041180). Zu 5 Ob 109/90 (RS0069477) sprach der Senat demgemäß ausdrücklich aus, dass es auf die Höhe des vom Mieter vereinbarungsgemäß zu zahlenden…
…28] 3.1. Die Bindungswirkung der Rechtskraft besteht nur in Bezug auf die im Vorverfahren entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RS0042554; RS0041180; RS0041342). Dabei ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, worüber im Vorverfahren als Hauptfrage entschieden wurde. Maßgebend dafür ist grundsätzlich der Spruch der Entscheidung; die Gründe…
…zu qualifizieren sind, wird im Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 3 WGG nur als Vorfrage und damit nicht bindend beurteilt (RS0041180). Zu 5 Ob 109/90 (RS0069477) sprach der Senat demgemäß ausdrücklich aus, dass es auf die Höhe des vom Mieter vereinbarungsgemäß zu zahlenden…
…Fucik in Rechberger 4 § 190 ZPO Rz 2). Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst keine Bindungswirkung aus (RIS Justiz RS0041180, RS0041342, RS0042554, RS0041178). In Fällen nicht feststehender Vaterschaft sprach der Oberste Gerichtshof zur Rechtslage vor dem Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz KindRÄG (BGBl 1989/162) demnach aus…
…Prozessvoraussetzungen und bei deren Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht eine Bindung bestünde (3 Ob 502/91; allgemein zur mangelnden Bindung an Vorfragenbeurteilung RIS Justiz RS0041180). Gegenteiliges vermag der Kläger auch nicht aus § 425 Abs 2 ZPO abzuleiten. 2.1. Bei der Organstellung von Sachverständigen differenziert die Rechtsprechung…
…erfinderischen Leistung war aber auch im Vorverfahren nicht Haupt-, sondern bloß Vorfrage für die Beurteilung der Rechtsbeständigkeit des Patents. Bindungswirkung besteht daher nicht (RIS-Justiz RS0041180; RS0041342). 3.2 Allerdings ergibt sich aus den zu 1. dargestellten Gründen das Naheliegen der Lösung. Es ist daher in Stattgebung der Berufung die Unwirksamkeit…
…Entscheidung im Vorprozess ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskräftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage für den Anspruch im zweiten Prozess bildet (RIS Justiz RS0042554; RS0041180). Die Bindungswirkung setzt demnach Präjudizialität der rechtskräftigen Vorentscheidung für den Folgeprozess voraus. Dies gilt etwa für die Verurteilung des Mieters zur Mietzinszahlung im Verhältnis zu…
… Die jüngere höchstgerichtliche Rechtsprechung nimmt eine Bindungswirkung nur bezüglich der im Vorprozess entschiedenen Hauptfrage, nicht aber einer dort beurteilten Vorfrage an (RIS-Justiz RS0042554; RS0041180 ua). „Entscheidungsharmonie“ allein begründet keine Bindungswirkung (RIS-Justiz RS0102102), sodass im Folgeprozess keine Bindung an die im früheren Prozess erfolgte Vorfragenbeurteilung besteht (RIS…
…RS0102102 [T11]). Eine Bindungswirkung besteht aber nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19] ua; Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 3; Kodek/Mayr , Zivilprozessrecht 3 Rz 921) oder an…
…eines Feststellungsanspruchs geprüft. Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen und die Tatsachenfeststellungen dazu lösen eine Bindungswirkung aber schon grundsätzlich nicht aus (RS0041342; RS0042554; RS0041180), sodass die vorliegende Entscheidung den Kläger auch nicht an der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung einer Schwerarbeitspension hindert. 6. Zusammenfassend ergibt sich: [37] Das…
…die hier dafür zu prüfende Vorfrage, ob das Berufungsverfahren mangelhaft oder inhaltlich zu beanstanden war, in weiteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindungswirkung entfalten könnte (s RIS-Justiz RS0041180, RS0042554, RS0041342). 4. Der Kläger verweist auf den historischen Individualrechtsschutz eines in den verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerbers nach dem UOG 1975 bzw 1993, für den…
…vorliegen, wird dabei nur als Vorfrage – und nicht als Hauptfrage – geprüft, sodass die dazu getroffenen Feststellungen für die Zukunft nicht binden (RS0041342; RS0042554; RS0041180). [25] 4. Der Revision der Beklagten ist somit Folge zu geben und das Klagebegehren zur Gänze abzuweisen. Dabei war nur über den Feststellungsanspruch nach…
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