Der Oppositionsklage ist dann stattzugeben, wenn der vollstreckbare Anspruch erst während der Oppositionsprozesses erlischt, weil gemäß § 406 ZPO der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz maßgebend ist.
…die der Beklagte zum primären Gegenstand seiner Ergänzung der Berufung machte, nach Schluss der Verhandlung in erster Instanz (§ 406 ZPO; vgl RIS Justiz RS0001351) eintraten, somit dem Neuerungsverbot des § 482 ZPO unterliegen und deshalb vom Berufungsgericht keinesfalls berücksichtigt werden konnten; der Inhalt der Berufungsbeantwortung war von der…
…ist zum Gegenstand der Prüfung zu machen, ob gegenüber dem maßgeblichen Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz (RIS-Justiz RS0001351) wesentliche Änderungen der Voraussetzungen für die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts eingetreten sind. 4. Gegen die von den Vorinstanzen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls vorgenommene…
…zu machen, ob gegenüber dem maßgeblichen Zeitpunkt der Fällung des Teilanerkenntnisurteils und des Vergleichsabschlusses bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz (RIS-Justiz RS0001351) wesentliche Änderungen der Voraussetzungen für die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts eingetreten sind. 4. Gegen die von den Vorinstanzen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls vorgenommene…
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