Die Beförderung eines Täters mit dem Auto zum Tatort (in Kenntnis des deliktischen Vorhabens) ist Tatbeitrag im Sinne des dritten Falls des § 12 StGB.
Rückverweise
…festgestellte Beförderung der unmittelbaren Täter zu den Tatorten (in Kenntnis des deliktischen Vorhabens) einen Beitrag iSd § 12 dritter Fall StGB darstellt (RIS Justiz RS0090003). [8] Die weitere Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) bezieht sich mit dem Vorwurf von Unvollständigkeit der (im Übrigen sehr wohl erfolgten US 15…