Verpflichtung zum Widerruf einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung auf Facebook—OLG Wien Entscheidung
1R68/25i05. August 2025
…Verletzten entstandenen abträglichen Meinung zu erfüllen, muss der Widerruf gegenüber dem Personenkreis, dem gegenüber die schädigende Äußerung abgegeben wurde, in gleich wirksamer Form (Äquivalenzgrundsatz) erfolgen (RS0004655; vgl auch Kissich in Kletecka/Schauer ABGB-ON 1.06 § 1330 ABGB Rz 103 mwN). Angesichts der strafrechtlichen Verurteilung (wegen einer Vorsatztat) und…