Dem Geschäftsführer der GmbH kommt die Rechtsmittellegitimation hinsichtlich aller im Amtslöschungsverfahren ergangenen Beschlüsse zu.
… 149/10w mwN; 6 Ob 330/98t; 3 Ob 113/07z; 6 Ob 178/14s; vgl RS0050186 [T5]; RS0006937 [T2]), dass die Löschung einer Gesellschaft nach § 40 FBG mit konstitutiver Wirkung auch zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren…
…6 Ob 154/18t; RIS-Justiz RS0110337 [T5]; RS0059158). Bei Löschungen eines Gesellschafters einer GmbH kommt jedoch nur der Gesellschaft und dem Geschäftsführer (RIS-Justiz RS0006937) sowie dem gelöschten Gesellschafter selbst (6 Ob 244/11t) Parteistellung und Rekurslegitimation zu, weil durch die Löschung unmittelbar in seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre eingegriffen wurde. Ein…
…– wie dort bereits ausgeführt – mit der Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch konstitutiv zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren kommt (RS0006937 [T2]; 6 Ob 149/10w). Damit muss aber nicht zwangsläufig auch die Beendigung des rechtsanwaltlichen Mandatsverhältnisses verbunden sein. Das Fortbestehen einer Vollmacht und eines Auftrags…
… Ob 243/08s; G. Kodek aaO). Deshalb kommt bei Löschung eines Gesellschafters einer GmbH zwar der Gesellschaft und dem Geschäftsführer (RIS Justiz RS0006937) sowie dem gelöschten Gesellschafter Parteistellung zu, weil durch die Löschung unmittelbar in seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre eingegriffen wurde. Hingegen hat die Anregerin im Sinne der zitierten…
…Interessen dient (6 Ob 243/08s; G. Kodek aaO). 2.2. Daher kam im vorliegenden Verfahren zwar der Gesellschaft und dem Geschäftsführer Parteistellung (RIS Justiz RS0006937) sowie dem gelöschten Gesellschafter zu, weil durch die Löschung unmittelbar in seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre eingegriffen wurde. Hingegen ist die Revisionsrekurswerberin bloß Anregerin im Sinne der…
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