Keine Maßnahme nach § 290 StPO, wenn anstatt der (irrigen) Verurteilung wegen zweier Delikte richtig bloß eines, dieses aber mehrfach (gleichartige Idealkonkurrenz - verstärkte Tatbestandsmäßigkeit) verwirklicht wurde.
…nicht konkret zum Nachteil und bietet daher keinen Anlass für eine amtswegige Maßnahme nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO (RIS-Justiz RS0099767 [T4]). [12] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits in nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO). Über die unter einem erhobene Berufung…
…Nachteil des Angeklagten aus, weshalb er nicht von Amts wegen (§ 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO) aufzugreifen war (RIS-Justiz RS0099767 [insbesondere T4]). Angesichts dieser Klarstellung ist das Oberlandesgericht bei der Entscheidung über die Berufungen nicht an den insoweit fehlerhaften Schuldspruch gebunden (RIS-Justiz RS0118870).…
…WaffG trägt (vgl RIS Justiz RS0130142) und sich dieser Rechtsfehler weder auf die Strafbefugnis noch die Strafbemessung (US 30 f) auswirkte (RIS Justiz RS0099767 [T4]) . [13] Ebenso erweist sich die gemäß § 26 Abs 1 StGB angeordnete Einziehung dieser drei Messer (US 3, Standblatt 322…
…sie vorderhand nichtsdestoweniger noch in dessen tatsächlichem Machtbereich, so kann sie durchaus Objekt eines durch nachfolgende Gewalt oder (tatbestandsmäßige) Drohung begangenen Raubes sein (RIS Justiz RS0099767). Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Tomasz B***** : Der Vorwurf offenbar unzureichender Begründung (Z 5 vierter Fall) der Urteilsannahmen, wonach die beiden Angeklagten von Beginn an…
…weshalb dieser Subsumtionsfehler (Z 10) nicht von Amts wegen (§ 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO) wahrzunehmen war (RIS Justiz RS0099767).…
…2/2/ des Schuldspruchs), weshalb es sich insoweit um einen (bloßen) Subsumtionsfehler (Z 10) ohne Einfluss auf den Strafrahmen handelt (vgl RIS Justiz RS0100259, RS0099767 [T3]; Ratz , WK StPO § 290 Rz 22 ff). Im weiteren Verfahren ist das Erstgericht allerdings bei der Strafneubemessung auf Grund dieses…
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