JudikaturOGH

RS0099767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2025

Keine Maßnahme nach § 290 StPO, wenn anstatt der (irrigen) Verurteilung wegen zweier Delikte richtig bloß eines, dieses aber mehrfach (gleichartige Idealkonkurrenz - verstärkte Tatbestandsmäßigkeit) verwirklicht wurde.

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