Der Begriff "nach freier Überzeugung" in § 273 ZPO ist nicht derselbe wie in § 272 Abs 1 ZPO. Es handelt sich in § 273 ZPO nicht um richterliche Beweiswürdigung, sondern um die Einräumung eines gesetzlichen gebundenen Ermessen.
…1 ZPO auf, sofern – wie hier – der insbesondere durch § 273 ZPO eingeräumte Ermessensspielraum des Berufungsgerichts nicht überschritten wurde (vgl RIS Justiz RS0040301; RS0121220 [T1]). Ob die vom Beklagten für den Bankkunden erbrachten Leistungen für diesen „effektiv werthaltig“ waren, hat das Berufungsgericht zutreffend als zur rechtlichen…
…gebliebenen) Feststellung ist daher nicht von einem Vorgehen gemäß § 273 ZPO auszugehen (zur Abgrenzung der §§ 272 und 273 ZPO siehe RS0040301; RS0040294). 2.2.4. Grundsätzlich ist der Geschädigte nicht gehalten, den Schaden selbst zu beheben. Es steht ihm frei, sich zur Schadensbehebung geeigneter Fachleute zu bedienen, womit…
…Ermessensspielraum steht auch der Instanz zu; diese kann die Entscheidung der Unterinstanz daher dann billigen, wenn nicht gewichtige Gründe für ihre Unrichtigkeit sprechen (RIS-Justiz RS0040301 [T2]). Hier lässt sich den Feststellungen nicht entnehmen, dass der Kläger verletzungsbedingt während des noch zur Rede stehenden Zeitraums auf eine professionelle Pflegehilfekraft angewiesen gewesen…
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