JudikaturOGH

RS0040301 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Der Begriff "nach freier Überzeugung" in § 273 ZPO ist nicht derselbe wie in § 272 Abs 1 ZPO. Es handelt sich in § 273 ZPO nicht um richterliche Beweiswürdigung, sondern um die Einräumung eines gesetzlichen gebundenen Ermessen.

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