RS0100010 – OGH Rechtssatz
Eine nicht angemeldete, sondern bloß ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ist vom OGH gemäß § 284 StPO (nicht vom Erstgericht gemäß § 285 a Z 1 StPO) zurückzuweisen.
Eine nicht angemeldete, sondern bloß ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ist vom OGH gemäß § 284 StPO (nicht vom Erstgericht gemäß § 285 a Z 1 StPO) zurückzuweisen.
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