RS0100318 – OGH Rechtssatz
Verweisung der Strafsache an das zuständige Bezirksgericht, wenn der Gerichtshof nur auf ein Vergehen, welches in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fällt, erkannt hat und dieser Schuldspruch auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben wurde.