5Ob130/16b—OGH Entscheidung
25. August 2016
…im jeweils zu prüfenden Einzelfall darauf an, ob er die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine gefahrenlose Benutzung des Wegs sicherzustellen (RIS Justiz RS0087607; RS0030088 [T4]). Die Beurteilung, ob die Unterlassung einer zumutbaren Maßnahme als grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, begründet ebenfalls keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung (RIS Justiz RS0087606). Es…