5R47/25f—OLG Wien Entscheidung
29. April 2025
…verwirklichten den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1, Abs 2 StGB, wodurch berechtigte Interessen der Klägerin iSd § 78 Abs 1 UrhG verletzt würden. Es handle sich um eine ganz empfindliche Kränkung, die den mit jeder Verletzung des UrhG verbundenen Ärger weit übersteige…