Eine Vorstrafe wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes spricht noch nicht gegen einen ordentlichen Lebenswandel.
Rückverweise
…einem Monat nicht gegeben. Auch die vom Berufungswerber zitierten oberstgerichtlichen Entscheidungen beziehen sich nur auf Vorstrafen wegen Fahrlässigkeitsdelikten bzw zu ganz geringen Geldstrafen (RIS Justiz RS0091461, RS0091466). Eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer nach § 34 Abs 2 StGB liegt nicht vor. Der Berufungswerber wurde am 06.03.2022 festgenommen und am selben…