JudikaturOGH

RS0091706 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juli 2025

Die Verlängerung der Probezeit gemäß § 55 Abs 3 StGB tritt ex lege ein. Einer daher (nicht notwendigen) Beschlußfassung kommt sohin nur deklarative Bedeutung zu.

Rückverweise