JudikaturOGH

RS0030461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 1993

Nicht erfaßt wird von dem Entschädigungsanspruch nach § 1326 ABGB eine allfällige, durch die Verletzungsfolgen bewirkte Minderung der Erwerbsfähigkeit, wofür nur ein Verdienstentgangsanspruch nach § 1325 ABGB in Betracht käme.

Rückverweise