Die persönlichen Rechte sind absolute Rechte und genießen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter.
…körperliche Unversehrtheit zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auch einen nach § 381 Z 2 EO sicherbaren Unterlassungsanspruch auslöste (vgl RIS Justiz RS0008994; RS0114307; RS0008999 ua). Dass die Klägerin ihren Antrag auch darauf gestützt hat, wurde schon oben ausgeführt. Die Voraussetzungen des § 381 Z 2…
… BlgNR 22. GP 17). 1.4. Die „persönlichen Rechte“ sind absolute Rechte und genießen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter (RS0008999). Nach herrschender Auffassung sind auch im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies ergibt sich insbesondere aus den §§ 16, 1157 ABGB…
…in Art 8 Abs 1 EMRK bieten (...). 1.4. Die 'persönlichen Rechte' sind absolute Rechte und genießen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter (RS0008999). Nach herrschender Auffassung sind auch im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies ergibt sich insbesondere aus den §§ 16, 1157 ABGB…
…Ob 131/00m; 3 Ob 197/13m; 7 Ob 81/16m; 6 Ob 206/19s [ErwGr 3]; RS0008999 [T5] = RS0008994 [T4]; vgl 6 Ob 190/01m; Meissel in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang³ § 16 ABGB Rz 159, 162…
…Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts der Mutter der Klägerin. Dieses beruht auf § 16 ABGB und genießt als absolutes Recht somit Schutz gegen Eingriffe Dritter (RS0008999; Posch in Schwimann/ Kodek , ABGB Praxiskommentar 5 [2018] § 16 ABGB Rz 12; Schauer in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.02 [2017] § …
…der zulässigen Benützung unterlässt (RIS Justiz RS0024879). Daraus resultiert die auch unstrittige Aktivlegitimation der Klägerin. Persönlichkeitsrechte sind absolute Rechte und genießen absoluten Schutz (RIS Justiz RS0008999). Allgemein werden bei Persönlichkeitsverletzungen Unterlassungsansprüche zugelassen. Ein solcher Anspruch setzt kein Verschulden voraus; auch eine Abmahnung ist nicht erforderlich. Bei einem bereits erfolgten Verstoß stehen…
…§ 1328a ABGB Rz 3, je mwN). Die „persönlichen Rechte“ sind absolute Rechte und genießen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter (RS0008999). Nach herrschender Auffassung sind auch im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies ergibt sich insbesondere aus §§ 16, 1157 ABGB und…
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