RS0020591 – OGH Rechtssatz
Der Gastaufnahmevertrag enthält zwar auch Elemente des Mietvertrages, weist aber als ein aus Mietvertragselementen, Dienstvertragselementen, Werkvertragselementen und Kaufvertragselementen gemischter Vertrag ein eigenes Gepräge auf, sodass er einem reinen Mietvertrag nicht gleichgehalten werden kann.