16R111/24x—OLG Wien Entscheidung
06. Dezember 2024
…einer Rechtshandlung im Rahmen von Einzelanfechtungen nach der AnfO verfehlt ist und auch die Verbindung eines Feststellungsbegehrens mit einem Leistungsbegehren bei der Anfechtungsklage unzulässig ist (RS0050321), von dieser abgehen wollte, lässt sich nicht erkennen. Damit vermag auch diese Entscheidung nichts daran zu ändern, dass über die relative Unwirksamkeit der angefochtenen Rechtshandlung…