7Ob153/04g—OGH Entscheidung
08. September 2004
…nicht (nur) der Schuldner, sondern (auch) derjenige, zu dessen Gunsten eine anfechtbare Rechtshandlung gesetzt wurde und der aus dieser einen Vorteil erlangt hat (RIS Justiz RS0050316), so auch ein Bestandnehmer (Reidinger, Inbestandgabe zur Erschwerung von Liegenschaftsexekutionen; Rechte der Hypothekargläubiger und der Betreibenden, wobl 1990, 122 [132]). Die Befriedigungsuntauglichkeit zu behaupten…