Mittelbarer Täter (§ 12 StGB zweiter Fall) ist, wer sich einem schuldlosen, fahrlässig handelnden, qualifikationslosen oder tendenzlosen Werkzeuge bedient.
Rückverweise
…unrechtmäßig zu bereichern, teils vorsatzlos handelnde Vermögensberater (zur diesfalls vorliegenden Täterschaft nach § 12 zweiter Fall StGB vgl US 165 und RIS Justiz RS0089483, RS0089433; zur rechtlichen Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen siehe RIS-Justiz RS0117604) dazu bestimmt, Anleger durch Täuschung über die Werthaltigkeit und die Ertragsmöglichkeiten abzuschließender Beteiligungen zum Erwerb…
…den unmittelbaren Täter betrifft zudem selbst im Fall einer tatbildlichen Ausführungshandlung durch diesen keine für den Schuldspruch in Ansehung des Bestimmungstäters entscheidende Tatsache (RIS Justiz RS0089483 [T3]). [5] Im Übrigen orientiert sich der Beschwerdeführer prozessordnungswidrig nicht am festgestellten Urteilss achverhalt (RIS Justiz RS0099810), indem er mit spekulativen Erwägungen auf allfällige Berührungen…
…in Betrieb genommen“ werden konnte (US 7). Damit hat er – als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (vgl RIS Justiz RS0089483 = SSt 49/5; ebenso Fabrizy in WK 2 StGB § 12 Rz 17, 44 sowie Leukauf/Steininger/Öner/Schütz , StGB 4 §…