Der dem anderen zugefügten Vermögensnachteil muss kein dauernder sein; der Wille, den Schaden später abdecken zu können und nicht mit einem bleibenden Schaden gerechnet zu haben, ist daher irrelevant.
…und damit auch angesichts des zwischen Schädigung und Gutschrift des Emissionserlöses am 10. November 1999 (US 29) gelegenen Zeitraums (vgl RIS Justiz RS0099015) schon von vornherein nicht geeignet war, den auch auf Vermögensschädigung gerichteten Vorsatz auszuschließen (vgl RIS Justiz RS0094634). Schließlich übersieht dieser Nichtigkeitswerber bei seinem Hinweis auf…
…den der Angegriffene (ohne Notwehrexzess) mit schwerer Körperverletzung oder gar Tötung reagiert (vgl Fuchs/Zerbes , AT I 12 16/38; vgl im Übrigen RIS Justiz RS0099015 [zu nachträglicher Schadensminderung als bloßer Strafzumessungstatsache]). [18] Wertungsmäßigen Bedenken kann systemkonform zudem durch Anwendung des besonderen Milderungsgrundes nach § 34 Abs 1 Z…
…durch die Zuzählung der jeweiligen Kreditvaluta“; vgl auch US 766). Mit Eintritt dieses vom Vorsatz des Täters umfassten, auch bloß vorübergehenden (RIS-Justiz RS0094737, RS0099015) Vermögensnachteils beim Vertretenen ( Kirchbacher/Presslauer in WK 2 § 153 Rz 36) ist die Untreue vollendet (wobei die Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tat ohnedies…
… ff) für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 153 StGB und nicht bloß unter dem Blickpunkt einer allfälligen Schadensgutmachung rechtlich bedeutsam wäre (RIS Justiz RS0095462, RS0099015; vgl auch 11 Os 52/15d [dort zur Einräumung von Optionen]). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur…
…legte nicht dar, inwieweit der angesprochene – für sich genommen keine entscheidende Tatsache betreffende (zur Bedeutsamkeit nachträglicher Schadensgutmachung bloß für die Strafbemessung vgl RIS Justiz RS0099015) – Umstand hätte geeignet sein können, die Lösung der Schuld- oder der Subsumtionsfrage zu beeinflussen ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 328, 332…
…der Marktteilnehmer abhängige Unternehmenswert, keineswegs mit dem Vermögen der Gesellschaft selbst korrelieren, und andererseits der tatbestandsmäßig relevante Schaden auch kein dauernder sein muss (RIS-Justiz RS0099015). Einer auf die Feststellung der Entwicklung des Unternehmens werts abzielende Beweisführung mangelt es daher an Aussagekraft für eine tatkausale Verringerung oder Vermehrung des Vermögens der…
…Sozialversicherung getilgt hätte. Solcherart weckt sie keine erheblichen Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellungen zu einem durch die inkriminierten Handlungen bewirkten (zumindest vorübergehenden [RIS Justiz RS0099015]) Vermögensschaden der M***** AG und einem darauf gerichteten Vorsatz des Beschwerdeführers (US 12 f, 14 und 15). Der in diesem Zusammenhang geäußerte Einwand…
…wird vielmehr weil der Tatbestand bereits mit dem Eintritt des vom Vorsatz des Täters umfassten (vgl US 19), auch bloß vorübergehenden (RIS-Justiz RS0094737, RS0099015) Vermögensnachteils beim Vertretenen (hier demnach mit der Zueignung des Geldes) vollendet ist ( Kirchbacher/Presslauer in WK² § 153 Rz 36) spätere Schadensgutmachung…
…2009 das Hotel zu kaufen, bedurfte als nicht entscheidungswesentlich keiner Erörterung, weil der vom Verbrechen der Untreue verursachte Schaden kein dauernder sein muss (RIS Justiz RS0099015; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36; Leukauf/Steininger/Flora , StGB4 § 153 Rz 28). Die entsprechenden Angaben…
…um im Sinn des § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB qualifizierend zu wirken, kein dauernder sein muss (vgl auch RIS-Justiz RS0094383, RS0094678, RS0094683, RS0099015, RS0094565; Kirchbacher/Presslauer in WK2 § 146 Rz 74, § 153 Rz 36, § 156 Rz 20). Soweit die Beschwerde eine Subsumtion der dem Schuldspruch…
…dem Angeklagten einen Befugnismissbrauch angelastet hat, stehen der Annahme eines solchen Missbrauchs im Übrigen nicht entgegen. Zumal der Vermögensnachteil kein dauernder sein muss (RIS Justiz RS0099015; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36) und die Untreue bereits mit dem effektiven Eintritt eines Vermögensschadens – hier durch…
…Justiz RS0094836, RS0095618). [7] Bei wirtschaftlich unvertretbaren Investitions- und Risikogeschäften tritt der strafrechtlich relevante Schaden (bereits) im Zeitpunkt des (wenn auch bloß vorübergehenden [RIS Justiz RS0099015]) effektiven Verlusts der Vermögenssubstanz in der Sphäre des Machtgebers ein, womit (bei auch darauf gerichtetem Vorsatz) die Untreue vollendet ist. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit eines solchen…
…der wirtschaftliche Schadensbegriff maßgeblich ist und ein nur vorübergehender Vermögensnachteil zur Tatbestandsverwirklichung ausreicht ( Kirchbacher/Presslauer in WK 2 § 153 Rz 1, 36; RIS Justiz RS0099015). Der Umstand, dass die Forderung der Betroffenen nicht erloschen ist und gegenüber der Versicherung oder der Sparkasse noch geltend gemacht werden könnte, vermag demnach an…
…des § 153 StGB außer Betracht zu bleiben haben (SSt 48/69, RIS Justiz RS0094836 [T4, T6, T8 bis T10 und T12] sowie RS0099015; Kirchbacher/Presslauer in WK² StGB § 153 Rz 41; Leukauf/Steininger/Flora , StGB 4 [2017] § 153 Rz 28; Pfeifer…
…des § 153 StGB außer Betracht zu bleiben haben (SSt 48/69, RIS Justiz RS0094836 [T4, T6, T8 bis T10 und T12] sowie RS0099015; 13 Os 55/17p; Kirchbacher/Presslauer in WK² StGB § 153 Rz 41; Leukauf/Steininger/Flora , StGB 4 § …
…jedenfalls vorläufig im subsumtionsrelevanten Ausmaß zu tragen hatte (US 23 f und 28 ff) und damit einen tatbildlichen Vermögensschaden erlitt (RIS-Justiz RS0099015; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36). Der in diesem Zusammenhang erhobene Vorwurf von Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall…
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