RS0091644 – OGH Rechtssatz
Bei Aufhebung des Strafanspruches ist auch der damit untrennbar verbundene Ausspruch über die Vorhaftanrechnung aufzuheben.
…demgemäß auch des Strafausspruchs (einschließlich der Vorhaftanrechnung) und der Anordnung der Maßnahme nach § 21 Abs 2 StGB (vgl RIS-Justiz RS0115054 [T5], RS0091644 [T1]; 14 Os 90/25d [Rz 6]). In diesem Umfang war die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu…
…der Anordnung der Maßnahme nach § 21 Abs 2 StGB (vgl § 435 Abs 2 StPO) auch diese Anordnung zu beheben (RIS Justiz RS0091644 [T1], RS01001087) und das Verfahren in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu verweisen war. Die über die Bekämpfung des von…
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