1Ob130/16y—OGH Entscheidung
30. August 2016
…zu verweisen, dass er eine Aufrechnung gar nicht behauptet hat. Überdies liegt die Behauptungs und Beweislast für die Unredlichkeit des Verbrauchs bei ihm (RIS Justiz RS0010182 [T3, T4, T5]). Einen schlechtgläubigen Verbrauch der Klägerin hat er nicht behauptet. Der Begründung des Berufungsgerichts, der Rückforderungsanspruch wegen irrtümlich zu viel gezahlter Unterhaltsbeiträge gelte…