9Ra55/24k—OLG Wien Entscheidung
24. Oktober 2024
…auch wirklich endgültig zustehen (RS0010271 [T12]). Es ist Sache des kondizierenden Arbeitgebers, die Unredlichkeit des Arbeitnehmers zu behaupten und zu beweisen (RS0010271 [T12, T21, T30], RS0010182). Gemäß §§ 1437, 326 ABGB ist derjenige Empfänger einer Nichtschuld als unredlich anzusehen, der weiß oder nach den Umständen wissen muss, dass ihm die…