Steuerberaterhaftung bei unterlassener Aufklärung über Einkommensteuervorauszahlung und Anspruchszinsen—OLG Wien Entscheidung
1R134/25w21. Oktober 2025
…die Beklagte insofern entschuldbar sein sollte, als ein solches Fehlverhalten zu Lasten des Klienten gelegentlich auch einem sorgfältigen Steuerberater passieren hätte können (mit Hinweis auf RS0022528). Das Berufungsgericht stimmt hier insofern dem Erstgericht zu, als dieses eine grobe Fahrlässigkeit darin erblickt, dass das Unterlassen der Vorauszahlung auf die Einkommensteuer unmittelbare finanzielle…