11Rs9/26m—OLG Linz Entscheidung
23. Februar 2026
…der Gesetzgeber für einen, bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht an, fehlt es an einer Gesetzeslücke und damit auch an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung ( RS0008757 [T1], RS0008866 [T8, T13], RS0008870 [T3, T4]). 4.2.2 Erstmals für Bezugszeiträume ab 1.1.2017 (vgl § 50 Abs 19 KBGG ) wurde mit BGBl…