Ist die Tat beim Versuch geblieben, kann nicht zusätzlich eine Schadensgutmachung der Folgeschäden als mildernd herangezogen werden.
Rückverweise
…verblieben sind bzw vom Angeklagten nach seiner Anhaltung bezahlt wurden, kann hingegen nicht zusätzlich (neben dem Milderungsgrund des Versuchs) als mildernd herangezogen werden (RIS-Justiz RS0091266; Riffel in WK² StGB § 34 Rz 30). Da ein Tatsachengeständnis nur dann als Milderungsgrund Bedeutung erfährt, wenn es sich auf die…