Der Vermittlungsagent im Sinne des § 43 VersVG hat nur Willenserklärungen entgegenzunehmen, nicht aber Anträge anzunehmen. Er hat keine Vereinbarung zu treffen und kann insbesondere keine Prämien stunden.
…ergibt sich, dass C* gegenüber dem Kläger keine wirksame Erklärung im Namen der Beklagten abgeben konnte (vgl RS0124345; 7 Ob 221/08p [2.]; RS0080361). 3.3 Der Kläger kann sich daher nicht auf eine von C* für die Beklagte abgegebene, vertragliche Verpflichtung zur Zahlung des Klagsbetrags berufen. Dass C* mit…
…43 Abs 2 Z 4 VersVG) zu. Er kann aber keine Erklärungen im Namen des Versicherers abgeben ( Schauer , Versicherungsvertragsrecht³, 99 mwN; vgl RIS Justiz RS0080361). Wie schon das Erstgericht zutreffend erkannt hat, konnte der Außendienstmitarbeiter der Klägerin deshalb ein für die Beklagte wirksames Anbot auf Abschluss eines Versicherungsvertrags gar nicht…
… 109/03f) zu beurteilen. Als Versicherungsangestellter (S 3 des Ersturteils = AS 259) war dieser zur Entgegennahme einer rechtsgeschäftlichen Erklärung (Willenserklärung: RIS Justiz RS0080361) dahingehend, dass Versicherungsschutz auch für die genannten Geräte im Schuppen bestehen solle - worauf er vom Kläger zustimmend angesprochen worden war -, gemäß § 43…
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