JudikaturOGH

RS0014891 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2024

Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches nach § 1431 ABGB ist unter anderem, dass die Leistung auf einem Irrtum beruht, der die zu zahlende Schuld oder den Gegenstand, den der Zahler leistete, betrifft.

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