8ObA49/11f—OGH Entscheidung
15. Juli 2011
…Stimmrechts umzudeuten ist. 3. Besondere Förmlichkeiten bei der Beschlussfassung der GmbH werden von der Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gefordert, wenn alle Gesellschafter zustimmen (RIS  Justiz RS0059949). Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass für eine wirksame Auflösung des Anstellungsverhältnisses des Klägers eine (gemeint förmliche) Beschlussfassung der Generalversammlung nicht zwingend erforderlich sei, ist daher…