RS0045264 – OGH Rechtssatz
Hinsichtlich im Ausland abgeschlossener Verträge ist zunächst an Hand des österreichischen Rechtes eine primäre Qualifikation vorzunehmen, dass heißt es muss der Sachverhalt im System des inländischen Rechtes eingeordnet werden (hier wurde das Vorliegen von Ehepakten angenommen).