JudikaturOGH

RS0098670 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1976

Keine dem Angeklagten zum Nachteil gereichende Nichtigkeit nach § 281 Z 3 StPO, wenn bei einem Faktum keine Schadenshöhe angegeben ist, jedoch die relevante Schadenssumme sich allein schon aus den anderen Fakten ergibt.

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