RS0074944 – OGH Rechtssatz
Kein Vorrangsverzicht, wenn der nachrangige Fahrer das vorrangige Fahrzeug erst wahrnahm, als es sich nach einem Anhalten schon wieder in Bewegung befand.
…Punkt III. die Vereinbarung des Abtretungspreises einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten geblieben sei. Dass in den Annahmeerklärungen kein Abtretungspreis genannt sei, schade dem Formzwang nach § 76 Abs 2 GmbHG nicht, weil Nebenabreden nicht formbedürftig seien. Daher bedürfe auch die Vereinbarung über die Gegenleistung für einen genau bezeichneten Geschäftsanteil keines Notariatsakts. Jedoch…
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