Der Versicherte ist dafür beweispflichtig, dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgend einer Weise zu beeinflussen.
…dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RS0080787). Zur Bejahung der Gefahrenerheblichkeit von Umständen ist es nicht erforderlich, dass der Versicherer bei Kenntnis des wahren Sachverhalts den Vertrag tatsächlich abgelehnt oder nicht zu…
…dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Fragen nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RS0080787). An die vom Versicherten oder Versicherungsnehmer bei Erfüllung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht anzuwendende Sorgfalt sind ganz erhebliche Anforderungen zu stellen (RS0080641). Für eine schuldhafte Verletzung der…
…die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RIS Justiz RS0080787). 1.4 Aus den Feststellungen, dass die Beschäftigung des Klägers als Baggerfahrer – bereits während seiner aktiven Zeit – von der Beklagten in die Risikoklasse…
…dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RS0080787). [20] 1.5. In der Krankenversicherung kommt es nicht nur auf die Erheblichkeit der einzelnen Krankheit, sondern auch auf die Häufigkeit des durch die behandelten Krankheiten…
…geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (JBl 1977, 375; VR 1988/119 ua; RIS Justiz RS0080787). Zur Bejahung der Gefahrenerheblichkeit von Umständen ist es nicht erforderlich, dass der Versicherer bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes den Vertrag tatsächlich abgelehnt oder nicht zu…
…dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen ( RS0080787 ). Der Versicherer kann sich auch ohne Vertragsauflösung auf Leistungsfreiheit berufen, wenn er von der Verletzung der Anzeigeobliegenheit erst nach dem Versicherungsfall erfahren hat (7 …
…richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgend einer Weise zu beeinflussen (RIS Justiz RS0080787). 2. Das Erstgericht hat offenbar in Verkennung der zuvor beschriebenen Beweispflicht lediglich festgestellt, dass es bei der Beklagten „keine unterschiedlichen Bedingungen“ gebe, je…
…die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RIS Justiz RS0080787). An die vom Versicherten oder Versicherungsnehmer bei Erfüllung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht anzuwendende Sorgfalt sind ganz erhebliche Anforderungen zu stellen (RIS-Justiz RS0080641). Für eine schuldhafte…
…dass auch die richtige Beantwortung der betreffenden Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RIS Justiz RS0080787). Zur Bejahung der Gefahrenerheblichkeit von Umständen ist es nicht erforderlich, dass der Versicherer bei Kenntnis des wahren Sachverhalts den Vertrag tatsächlich abgelehnt oder nicht zu…
…Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, seinen Entschluss zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RIS Justiz RS0080787). Nach Lehre und Rechtsprechung sind an die vom Versicherungsnehmer bei Erfüllung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht anzuwendende Sorgfalt insbesondere dann, wenn die gestellten Fragen - wie…
…die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0080787). Nach Lehre und Rechtsprechung sind an die vom Versicherungsnehmer bei Erfüllung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht anzuwendende Sorgfalt, insbesondere dann, wenn die gestellten Fragen - wie hier - Individualtatsachen…
…dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RS0080787). Eine solche Behauptung hat der Kläger in erster Instanz nicht nachvollziehbar aufgestellt und Derartiges hat das Erstgericht auch nicht festgestellt. Die vom Kläger und von…
…den Versicherungsvertrag nicht geschlossen hätte, sondern der Versicherungsnehmer hat zu beweisen, dass dieser Umstand nicht geeignet war, den Entschluss des Versicherers zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0080787). Diesen Beweis hat der Kläger gar nicht angetreten. Das Berufungsgericht hat demnach eine Verletzung der Anzeigepflicht durch den Kläger zu Recht bejaht, ohne dass diesbezüglich…
…Beantwortung der betreffenden, an ihn gestellte Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des beklagten Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0080787), hat der Kläger aber (auch) insofern angetreten, als er behauptet hat, dass die Beklagte, wenn "ihr selbst" (gemeint ihrem Fachdienst und nicht bloß ihrem Versicherungsagenten…
…dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgendeiner Weise zu beeinflussen (RS0080787). Diesen Beweis hat die Klägerin nicht angetreten. An die vom Versicherten oder Versicherungsnehmer bei Erfüllung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht anzuwendende Sorgfalt sind ganz erhebliche Anforderungen zu…
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