Entgelt umfasst nach dem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts üblichen Sprachgebrauch jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
…unter Entgelt im Arbeitsrecht jede Leistung verstanden, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (vgl RIS-Justiz RS0031505 mzwN etwa 9 ObA 19/93 zu zusätzlichen erfolgsorientierten Entgeltarten), wovon auch außerordentliche Leistungen zusätzlicher Art umfasst sind, etwa Provisionen, die auf die tatsächliche Mehrleistung…
…bedeutet, weil der Entgeltbegriff grundsätzlich weit verstanden wird und jede Leistung umfasst, die der Arbeitnehmer für das Zur Verfügung Stellen seiner Arbeitskraft erhält (RIS Justiz RS0031505). Wie bereits Löschnigg (DRdA 2003, 338, 342 f) zutreffend aufgezeigt hat, kommt es daher auf die Auslegung des Kollektivvertrags an. 8. Bei der…
…ist nach dem üblichen Sprachgebrauch jede Leistung umfasst, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (RIS-Justiz RS0031505). Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern nur auf die tatsächliche Funktion der Leistung an (8 ObA 11/08p). Auch alle Arten…
…Versetzung iS § 101 ArbVG zu qualifizieren. Daß damit der bis dahin abgegoltene Aufwand und damit der keinen Entgeltanspruch darstellende (SZ 60/112; Ris-Justiz RS0031505) Anspruch auf Aufwandsersatz weggefallen ist, ändert an diesem Ergebnis nichts. Auf den Umstand, daß der Wegfall eines echten (kein Entgelt darstellenden) Aufwandsersatzes eine Versetzung nicht…
…Verfügung stellt, also neben dem eigentlichen Gehalt oder Lohn auch alle anderen, ordentlichen oder außerordentlichen Bezüge (9 ObA 25/16s; RIS Justiz RS0030847; RS0031505). Darunter ist der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit – wenn auch nicht jeden Monat – wiederkehrenden Bezügen ergebende Durchschnittsverdienst zu verstehen, der sich…
…dem Gebiet des Arbeitsrechts üblichen Sprachgebrauch jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (RIS Justiz RS0031505). Der Begriff Entgelt ist weit auszulegen und umfasst neben dem eigentlichen Gehalt auch die übrigen ordentlichen und außerordentlichen Leistungen zusätzlicher Art, selbst wenn diese auf…
…der Ansprüche des Klägers, etwa weil es sich bei den Zulagen nur um einen abgegoltenen Aufwand und damit keinen Entgeltanspruch (SZ 60/112; RIS-Justiz RS0031505) gehandelt habe, releviert. Insgesamt vermag es die Beklagte jedenfalls nicht, eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG aufzuzeigen.…
…öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt (vgl 1 Ob 195/10y; 3 Ob 15/96; 9 ObA 19/87; RIS-Justiz RS0031505 [T3] = RS0030847 [T3]). Zur näheren Klärung dieser Frage ist jedoch erforderlich, dass der Antragsteller den Dienstvertrag vorlegt. Sollte die Bestätigung (AS 3) hingegen so…
…zu machen (vgl RIS-Justiz RS0029331 ua). Aus den gleichen Gründen können hier auch Überlegungen zum weiten Begriff des Entgelts im allgemeinen Arbeitsrecht (RIS-Justiz RS0031505 ua) und dem vergleichsweise engeren Begriff der „Bezüge" im Vertragsbedienstetenrecht (vgl § 147 iVm § 190 Abs 4 Stmk L-DBR; RIS-Justiz RS0081487…
…Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, also auch alle Arten von Naturalleistungen (RIS Justiz RS0027975 [T11]; RS0030847 [T15]; RS0031505 [T19]). Die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken ist eine solche Naturalleistung (9 ObA 25/16s). Die vom Kläger relevierte Frage, ob ein…
…vor dieser Änderung bezogen hat. Das Entgelt umfasst jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (RS0031505). Kein Entgelt ist damit das von der Klägerin während ihrer Bildungskarenz allein bezogene Weiterbildungsgeld nach § 26 AlVG. [27] In unionsrechtskonformer Auslegung ist daher…
…sondern nur auf die tatsächliche Funktion der Leistung an. Auch alle Arten von Naturalleistungen oder Sachzuwendungen wie die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens sind dem Entgelt zuzurechnen (RS0031505 [insb T19]). Nach herrschender Auffassung ist eine Teilkündigung, also eine Kündigung einzelner Bestimmungen oder zusammengehöriger Gruppen von Bestimmungen eines Arbeitsvertrages grundsätzlich unzulässig (RS0028730). Der Klägerin…
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