Bei Umwandlung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe zunächst in den Entscheidungsgründen Anführung der den Umständen nach angemessenen Freiheitsstrafe und sodann auf deren Basis Festsetzung der Anzahl der Tagessätze.
…des § 32 Abs 2 und Abs 3 StGB anzustellenden Erwägungen ist als Ergebnis originärer Strafbemessung nach § 37 Abs 1 StGB (RIS-Justiz RS0120194, RS0091264 [T1]) die vom Erstgericht ausgemessene Sanktion schuld- und tatangemessen und damit nicht korrekturbedürftig. Weder das Berufungsvorbringen des Angeklagten noch der Akteninhalt bietet begründeten Anlass für…
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