JudikaturOGH

RS0013703 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2024

Ob die von der Mehrheit beschlossene Maßnahme offenbar vorteilhaft, bedenklich oder nachteilig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist vom Standpunkt der Miteigentümer und nicht von jenem der Mehrheit zu beurteilen.

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